Anerkennungsverfahren

Einleitung und allgemeine Hinweise

Mit diesem Formular kann ein Antrag auf Diplomanerkennung zur Einleitung eines Anerkennungsverfahrens von Lehramtsausbildungen aus dem Bereich der EU - EWR - Schweiz gestellt werden.

Die im folgenden abgefragten Daten und Dokumente werden elektronisch an das Bundesministerium für Bildung übermittelt.

Datenschutz

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden Ihre Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummern) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des Bundesministeriums für Bildung weitergeleitet, sowie gegebenenfalls an andere Bundesministerien übermittelt.

Sie haben das Recht auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung bzw. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung im Sinne der Artikel 17 ff DSGVO, sofern dies nicht rechtlich ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens dann unter Umständen nicht mehr möglich ist.

Sie haben gem. Art. 77 DSGVO und § 24 DSG das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder gegen das Grundrecht auf Datenschutz gem. § 1 DSG verstößt.

Weitere datenschutzrechtliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung.

Persönliche Daten

Wohnanschrift

Kommunikationsdaten

Persönliche Dokumente

Kopie des Dokuments*
Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder sonstige Dokumente, die die Namensänderung nachweisen:

Antrag

Pflichtig beizulegende Nachweise

Die in der EU / im EWR-Raum / in der Schweiz erworbenen Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, aus denen die Qualifikation für den Lehrerberuf ersichtlich ist und die allfällig erforderliche zusätzliche Berufspraxis*
Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind zusätzlich mit einer Übersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen*
Dokumente, die Studiendauer und Umfang belegen (Diploma Supplement/Anhang zum Diplom)*
Lebenslauf*
Zusätzlich bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung und Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt

Zusätzliche Dokumente

Dokumente, die die für die Ausübung der Berufstätigkeit in Österreich erforderlich Sprachkenntnisse belegen
In der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz anerkannte Drittstaatsdiplome zusammen mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in diesem Mitgliedstaat
Dokumente über die erworbene Berufspraxis, aus denen die berufliche Tätigkeit der antragstellenden Person eindeutig hervorgeht, oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen